Vollmacht / eidesstattliche Versicherung
Benötigt ein sri-lankischer Staatsangehöriger eine eidesstattliche Erklärung oder eine Vollmacht zur Vorlage bei einem Gericht in Sri Lanka oder einer anderen Rechtsinstitution, sollte der Antragsteller eine eidesstattliche Erklärung/Vollmacht von einem Anwalt in Sri Lanka einholen und diese zusammen mit seinem gültigen sri-lankischen Reisepass und Visum bei der Botschaft einreichen.
Der Antragsteller sollte die eidesstattliche Erklärung/Vollmacht in Anwesenheit eines bevollmächtigten Beamten der Botschaft unterzeichnen.
Gebühr
Beglaubigung von Dokumenten als Friedensrichter | € 64 |
Vereidigung oder Beeidigung einer eidesstattlichen Erklärung | € 64 |
Leistung eines Eides oder einer eidesstattlichen Versicherung | € 64 |
Beglaubigung einer Vollmacht oder eines Bevollmächtigten | € 64 |