Vollmacht / eidesstattliche Versicherung

Benötigt ein sri-lankischer Staatsangehöriger eine eidesstattliche Erklärung oder eine Vollmacht zur Vorlage bei einem Gericht in Sri Lanka oder einer anderen Rechtsinstitution, sollte der Antragsteller eine eidesstattliche Erklärung/Vollmacht von einem Anwalt in Sri Lanka einholen und diese zusammen mit seinem gültigen sri-lankischen Reisepass und Visum bei der Botschaft einreichen.

Der Antragsteller sollte die eidesstattliche Erklärung/Vollmacht in Anwesenheit eines bevollmächtigten Beamten der Botschaft unterzeichnen.

Gebühr

Beglaubigung von Dokumenten als Friedensrichter € 64
Vereidigung oder Beeidigung einer eidesstattlichen Erklärung € 64
Leistung eines Eides oder einer eidesstattlichen Versicherung € 64
Beglaubigung einer Vollmacht oder eines Bevollmächtigten € 64